Alarmierung der Feuerwehr

Die Feuerwehr wird nach einem Notruf über Funkmeldeempfänger oder in ländlichen Gebieten – bei uns auch bei größeren Einsatzlagen – über Sirenen alarmiert. Nach einer Alarmierung fahren die Einsatzkräfte zum Feuerwehrhaus, besetzen die Fahrzeuge und begeben sich auf den Weg zum Einsatzort.

Dieser Bereich beschreibt den Weg eines Notrufs – von der Leitstelle, über die Alarmierung bis hin zur Einsatzfahrt – und die sowohl für die Feuerwehr und natürlich auch die Bürger damit verbundenen Herausforderungen und Probleme.

Außerdem haben wir die für Sie wichtigsten Informationen, Fragen und Antworten zum aktuellen Thema „Digitalfunk“ kurz zusammengefasst.

Der Weg eines Notrufs

Welchen Weg nimmt ein Notruf vom Anruf bis zum Eintreffen der Feuerwehr – und was passiert währenddessen alles? Wir klären Sie über die Hintergründe auf und räumen mit den größten Missverständnissen rund um die Alarmierung der Feuerwehr auf.

 

Sie setzen einen Notruf unter der europaweit erreichbaren Nummer 112 ab. Sie werden nun sofort mit der zuständigen Rettungsleitstelle verbunden – auch vom Handy aus. Sie schildern dem Mitarbeiter der Leitstelle Ihr Anliegen und beschreiben die Lage vor Ort. Am Ende des Notrufs wird Ihnen mitgeteilt, dass die Feuerwehr kommt…

Was nun folgt, bleibt für die meisten Bürger im Verborgenen. Im Hintergrund läuft nun ein bis ins Detail durchgeplanter Ablauf an, an dessen Ende die Feuerwehr mit den passenden Einsatzmitteln und Fahrzeuge am gemeldeten Einsatzort eintrifft.

Wir klären Sie über die Hintergründe auf und räumen mit den größten Missverständnissen rund um die Alarmierung der Feuerwehr auf.

Integrierte Leitstelle

In der Integrierten Leitstelle (ILS) – in unserem Fall die ILS Augsburg – nimmt ein Disponent Ihren Notruf entgegen. Ausgehend von Ihren Angaben erstellt der Telefonist mithilfe einer Eingabemaske einen neuen Einsatz im Leitsystem und gibt diesen an den zuständigen Disponenten weiter – entweder vom Rettungsdienst oder von der Feuerwehr.
Die einzelnen Disponenten sind miteinander vernetzt, wird bei einem Feuerwehreinsatz also der Rettungsdienst benötigt, ist dies mit einem einfachen Knopfdruck möglich.

Der Disponent alarmiert nun – in Abhängigkeit vom sogenannten Einsatzstichwort – die Einsatzkräfte. Das Stichwort ergibt sich aus der Lagebeschreibung des Mitteilenden und entscheidet darüber, wie viele Fahrzeuge bzw. Einsatzkräfte alarmiert werden. Daher ist es entscheidend, die Lage möglichst präzise wiederzugeben. Bei der Auswahl der geeigneten Einsatzmittel wird der Disponent vom Einsatzleitrechner unterstützt. In einem komplexen Computerprogramm sind bereits alle erdenklichen Einsatzlagen vorab durchgeplant worden und gespeichert. Der Einsatzleitrechner kennt auch den Status jedes Fahrzeugs in seinem Einzugsbereich – ist das Fahrzeug frei oder schon bei einem anderen Einsatz eingebunden. Aus diesen Informationen berechnet der Computer, welche Feuerwehren alarmiert werden müssen – der Disponent muss den Vorschlag nur noch überprüfen und kann dann die automatische Alarmierung auslösen, gefolgt von einer Durchsage auf dem Funk.

Alarmierung

Funkmeldeempfänger

Die ILS alarmiert alle Einsatzkräfte über Funkmeldeempfänger (FME) oder Sirenen. Die Alarmierung erfolgt zur Zeit noch über ein analoges Funksystem mit speziellen Tonfolgen, dieses wird jedoch in den nächsten Jahren durch den digitalen BOS-Funk abgelöst. Bei der Feuerwehr Königsbrunn erhalten viele Einsatzkräfte genauere Informationen zusätzlich auch per SMS – Missverständnissen kann dadurch vorgebeugt werden.
Mehr dazu unter „Digitalfunk hilft helfen“ und „Alarmierung der Feuerwehr Königsbrunn – Was steckt dahinter?„.

Wir sind eine freiwillige Feuerwehr, unser Feuerwehrhaus ist also normalerweise nicht besetzt. Bei einer Alarmierung gilt es, schnellstmöglich zum Feuerwehrhaus zu kommen, die Einsatzkräfte müssen also zuerst mit ihrem privaten PKW zum Feuerwehrhaus fahren. Dabei dürfen sie unter bestimmten Voraussetzungen auch Sonderrechte in Anspruch nehmen.

Ausrücken und Alarmfahrt

Dachaufsetzer

Im Feuerwehrhaus angekommen, informieren sich die Einsatzkräfte durch die beiden Alarmdisplays über die Einsatzlage, den Einsatzort und die ausrückenden Fahrzeuge. Anschließend ziehen sie sich in der Fahrzeughalle um und legen zügig die Schutzausrüstung an. Ist ein Fahrzeug voll besetzt, rückt es sofort aus.
Bei uns gibt es keine starre Einteilung, wer mit welchem Fahrzeug fährt oder welche Aufgaben er an der Einsatzstelle ausführt. „Jeder muss alles können.“ Nur für einzelne Positionen, beispielsweise die Maschinisten der Fahrzeuge, Gruppenführer oder Atemschutzgerätetäger wird eine besondere zusätzliche Ausbildung benötigt.

Eine Alarmfahrt ist für alle Einsatzkräfte immer mit einem besonderen Stress verbunden. Nicht selten wurde man vor wenigen Minuten aus dem Schlaf gerissen und muss nun voll konzentriert sein. Dazu kommt die Ungewissheit über die Einsatzlage vor Ort – die Meldung und die tatsächlich vorgefundene Lage unterscheiden sich teilweise deutlich.
Alle Alarmfahrten werden mit Blaulicht und Martinshorn durchgeführt – auch nachts. Nur durch das Martinshorn wird den Feuerwehrfahrzeugen laut Straßenverkehrsordnung ein sogenanntes Wegerecht eingeräumt. Es ordnet für alle anderen Verkehrsteilnehmer an, sofort freie Bahn für die Einsatzfahrzeuge zu schaffen. In solchen Fällen ist es für uns wichtig, dass Sie sich als Autofahrer richtig verhalten. Aber auch zugeparkte Feuerwehrzufahrten bereiten uns große Probleme.

Mehr dazu finden Sie in den Artikeln „Freie Fahrt für Ihre Feuerwehr!“ und „Feuerwehrzufahrten„.

Die größten Irrtümer und Missverständnisse

  • Freiwillige Feuerwehr = Berufsfeuerwehr?
    Die meisten Feuerwehren sind freiwillige Feuerwehren. Von den 7.730 Feuerwehren in Bayern sind „nur“ 7 Berufsfeuerwehren. Im Gegensatz zu Berufsfeuerwehren, die mit hauptamtlichen Feuerwehrmännern ständig mit einer großen Zahl von Einsatzkräften besetzt ist, ist eine freiwillige Feuerwehr in der Regel unbesetzt – die Einsatzkräfte müssen also bei einem Alarm erst zum Feuerwehrhaus kommen.
  • Ein Feuerwehreinsatz ist immer kostenlos
    Sind Menschenleben oder bedeutende Sachwerte in Gefahr, ist ein Feuerwehreinsatz natürlich kostenlos. Bei bestimmten anderen Einsätzen, vor allem nicht-eiligen Hilfeleistungen, wird jedoch durch die Stadt Königsbrunn eine Rechnung gestellt. Teilweise können die Einsatzkosten jedoch über Ihre Versicherung abgedeckt sein.
    Weitere Infos dazu: „Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz der Stadt Königsbrunn

Digitalfunk hilft helfen

Die alte Analogfunk-Technik ist inzwischen längst überholt. Störungen und Funklöcher sind an der Tagesordnung.

Der Digitalfunk ist die moderne Lösung für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (kurz: BOS). In den nächsten Jahren sollen auch die Feuerwehren im Landkreis Augsburg auf die neue Technik umgerüstet werden.

Wir informieren über die Vorteile und die Probleme für die Feuerwehr, den aktuellen Fortschritt und natürlich auch, was das alles für Sie als Bürger bedeutet.

Die alte Analogfunk-Technik ist nach ihrer Einführung im Jahr 1972 inzwischen längst überholt. Störungen und Funklöcher sind an der Tagesordnung, die Reichweite tragbarer Funkgeräte ist stark begrenzt. Darüber hinaus kann mit einfachsten Geräten selbst der Polizeifunk abgehört werden.

Der Digitalfunk soll Abhilfe schaffen und ist die moderne Lösung für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (kurz: BOS). In den nächsten Jahren sollen auch die Feuerwehren im Landkreis Augsburg auf die neue Technik umgerüstet werden.

Wir informieren über die Vorteile und die Probleme für die Feuerwehr, den aktuellen Fortschritt und natürlich auch, was das alles für Sie als Bürger bedeutet.
Denn der Digitalfunk kommt auch Ihnen zugute – er ermöglicht uns, schnellere und effizientere Hilfe zu leisten. 

Warum ist der Digitalfunk so wichtig?

Auch nach mehr als 40 Jahren Betriebszeit und trotz ständiger Weiterentwicklung ist in einigen Gebieten noch immer keine flächendeckende Verfügbarkeit des analogen Funknetzes vorhanden. Das Funknetz der Feuerwehren beispielsweise ist mithilfe der sog. „Gleichwellentechnik“ auf der Basis von mehreren Relaisstationen – also Zwischenverstärkern –  realisiert. Der Landkreis Augsburg ist mit 3 Relaisstationen abgedeckt, es kommt daher auch bei uns immer wieder zu Funklöchern, in denen selbst mit den leistungsstarken Antennen der Fahrzeuge keine Verbindung zum Funknetz, und somit auch keine Kommunikation mit anderen Fahrzeugen oder der Leitstelle möglich ist.

Ob der Digitalfunk hier Abhilfe schafft, muss sich zeigen. Mehr Basisstationen für den Digitalfunk (entsprechen den Relaisstationen) sollen auch eine flächendeckende Inhouse-Versorgung sicherstellen. Inhouse bedeutet, dass mit einem Handfunkgerät auch innerhalb von Gebäuden eine Verbindung zum Funknetz hergestellt werden kann. Die Herausforderung ist hierbei, durch eine entsprechend nahe Basisstation die Signaldämpfung der Wände auszugleichen. Zudem ist es beim Digitalfunk möglich, Repeater einzusetzen, die als Zwischenverstärker an der Einsatzstelle dienen und so die Funkabdeckung z.B. von Tiefgaragen sicherstellen können.

Die Sprachverständlichkeit konnte auch im Analogfunk durch spezielle Filter verbessert werden. Seit einigen Jahren wurden analoge Funkgeräte jedoch nicht mehr weiterentwickelt, sodass die verfügbare bessere Filtertechnologie nicht eingesetzt wurde. In den neuen Digitalfunkgeräten sind diese Filter nun eingebaut und sorgen auch bei hoher Umgebungslautstärke für eine gute Sprachverständlichkeit, was im Einsatzgeschehen oft wichtig und manchmal über Leben und Tod entscheiden kann, wenn eine wichtige Meldung aufgrund von Störgeräuschen nicht richtig verstanden wurde.

Der große Vorteil – und gleichzeitig einer der größten Nachteile – ist die Unabhängligkeit der Sprachqualität von der Verbindungsqualität, zumindest bis zu einer gewissen Grenze. Ist diese Grenze erreicht, d.h. ist das Signal zu schwach geworden, bricht der Funkverkehr aprupt und ohne Vorwarnung ab. Diese Funklöcher müssen unbedingt (z.B. durch die genannten Repeater) verhindert werden. Bis zu dieser Grenze ist die Sprachqualität aber durchgehend hoch – im Gegensatz zum Analogfunk: kommt man an den Rand des Netzbereichs, wird der Funk zunehmend schlechter, kann aber oft noch teilweise verstanden werden.

Der Digitalfunk wird für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben einheitlich werden. Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei können sich durch das einheitliche System besser und direkter verständigen. Es ist geplant, dass bei Großschadenslagen Gruppen gebildet werden, innerhalb derer dann alle beteiligten Hilfskräfte untereinander kommunizieren können. Aktuell betreibt jede Hilfsorganisation ihr eigenes, unabhängiges Funknetz. Durch den Digitalfunk kann dieser gigantische Aufwand auf ein einziges Netz beschränkt werden. Die Trennung der Organisationen erfolgt nur noch logisch durch die Software. Physikalisch benutzen alle die gleichen Funkmasten und die gleiche Systemtechnik.

Der Analogfunk ist traditionell in zwei Teile aufgeteilt: den sog. 4-Meter-Funk (für Fahrzeuge und Festfunkstellen) und den 2-Meter-Funk (für tragbare Funkgeräte). Die Bezeichnungen stammen von der verwendeten Wellenlänge der Funkwellen. Nur der 4-Meter-Funk ist jedoch mit den Relaisstationen ausgestattet, sodass mit dem 2-Meter-Funk nur die relativ kurzen Distanzen an der Einsatzstelle überwinden lassen. Der 4-Meter-Funk dient daher zur Kommunikation mit der Leitstelle, der 2-Meter-Funk für die Kommunikation zwischen den Einsatzkräften an der Einsatzstelle. Beim Digitalfunk hingegen kann ein einzelnes Funkgerät beide Aufgaben übernehmen.

Der Digitalfunk ist systembedingt durch die Ende-zu-Ende Verschlüsselung abhörsicher und Funkgeräte können nicht einfach von Privatpersonen gekauft werden, da sie erst durch die Leitstellen freigeschaltet werden müssen. Das hilft vor allem der Polizei bei der Verfolgung von Straftätern, die so sonst möglicherweise an wichtige ermittungstechnische Informationen kommen würden. Doch auch für die Feuerwehr ist diese Eigenschaft nützlich, persönliche und sensible Daten können so ohne Bedenken über den Funk übertragen werden. Darüber hinaus bietet der Digitalfunk die Möglichkeit eines Einzelrufs, das heißt ein einzelnes Funkgerät kann ähnlich wie ein Handy direkt angesprochen werden – das Gespräch findet nur zwischen diesen beiden Geräten statt und kann von der restlichen Gruppe nicht mitgehört werden.

Die Ausfallsicherheit ist bei einem Funknetz für Hilfsorganisationen besonders wichtig. Würde das Funknetz z.B. bei Naturkatastrophen oder großen Stromausfällen beeinträchtigt werden, wäre es für die dann so wichtigen Organisationen nicht möglich, ihre Aufgabe entsprechend auszuführen. Das Digitalfunknetz bietet hier zum einen die sichere Infrastruktur durch die Basisstationen, aber auch die Rückfallsicherheit durch den Direktmodus: die Funkteilnehmer können ähnlich einem Walkie-Talkie auch ohne Netz (auf kurze Strecken) miteinander kommunizieren.

Ein großes Problem vor allem bei Unwetterereignissen oder Großschadenslagen ist die Überlastung des Funknetzes. Alle Feuerwehren im Landkreis funken auf dem gleichen Kanal, das bedeutet, dass immer nur ein einzelnes Funkgespräch zur gleichen Zeit geführt werden kann. Mit dem Digitalfunk ist es möglich, dass mit einem Netz viele Gespräche gleichzeitig geführt werden können. Das hat große Ähnlichkeit dem Mobilfunknetz, wo sich viele Geräte die gleiche Frequenz teilen, aber viele Gespräche gleichzeitig geführt werden können.

Was ist der Unterschied zum analogen System?

Das Digitalfunknetz basiert auf der sog. TETRA-Technologie (terrestrial trunked radio, auf deutsch: terrestrischer Bündelfunk) und ermöglicht es, auf einer einzigen Frequenz mehrere gleichzeitige Gespräche zu bündeln. Beim Analogfunk dagegen war der gesamte Kanal während eines Gespräches blockiert.

Weitere Informationen zur Technologie des Digitalfunks finden sie in der „Wikipedia“

Die Einführung des Digitalfunks ist für uns als Feuerwehr mit einer grundlegenden Umstellung verbunden. Der Funk ist im alltäglichen Einsatzgeschehen der wichtigste Kommunikations- und Organisationsweg. Ohne einen funktionierenden Funk können die meisten Einsätze nicht zufriedenstellend abgearbeitet werden. Dafür ist es auch wichtig, dass die Einsatzkräfte die Funkgeräte richtig bedienen können. Dazu werden sie im Rahmen der Grundausbildung auch im Umgang mit den Funkgeräten geschult. Die neuen Geräte sind – bedingt durch die umfangreicheren technischen Möglichkeiten – viel komplizierter zu bedienen, als ihre analogen Vorgänger. Gerade im Einsatzfall ist jedoch die „idiotensichere“ Bedienbarkeit unter großem Stress und schwierigen Bedingungen (wie Dunkelheit und auch unsere Schutzhandschuhe) von großer Bedeutung.

Ein weiteres Problem stellt die Alarmierung der Einsatzkräfte dar. Jeder Feuerwehrmann und jede Feuerwehrfrau tragen einen Funkmeldeempfänger (FME) bei sich. Die Kosten belaufen sich für einen analogen FME auf ca. 400€ pro Gerät. Die digitalen Meldeempfänger werden wahrscheinlich deutlich günstiger sein, da sie aus Landesmitteln gefördert werden können. Allerdings sind aktuell (Stand August 2014) noch keine massentauglichen TETRA-Meldeempfänger auf dem Markt erhältlich – die Technik befindet sich noch im Entwicklungsstadium. Auch die Umrüstung der Leitstellen und der Sirenen ist mit einem großen Aufwand verbunden. Probleme und Verzögerungen in der Übergangsphase sind somit praktisch vorprogrammiert. Die zuständigen Behörden versuchen jedoch, durch eine genaue Vorausplanung diese Probleme zu verhindern.

Umweltvertäglichkeit und Gesundheitsgefahren

Vielfach wird die hohe Strahlenbelastung durch die neuen Funkmasten diskutiert. Es ist unbestritten, dass zusätzliche Masten eine erhöhte Belastung mit sich bringen. Die Leistung der Antennenanlagen (Basisstationen) für den Digitalfunk entspricht in etwa der von Mobilfunk-Masten. Die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Hochfrequenzstrahlen werden durch die Digitalfunkanlagen zu ca. 1-2% ausgeschöpft. Die Belastung durch den Digitalfunk kann jedoch nicht direkt mit der Belastung durch den Mobilfunk verglichen werden, da wesentlich weniger Digitalfunkantennen errichtet werden, als bereits Mobilfunkantennen in Betrieb sind und die Frequenzbereiche sich deutlich unterscheiden. Durch die prinzipbedingt große Höhe der Digitalfunkmasten ist die Strahlungsbelastung am Boden jedoch fast vernachlässigbar – Gebäude sorgen für eine zusätzliche Abschirmung. Beispielsweise wurde in unserem Einsatzgebiet auf der B17 direkt neben dem Digitalfunkmasten mit einem Digitalfunkgerät eine Empfangsfeldstärke von -30dBm gemessen – das entspricht einem Mikrowatt Hochfrequenzleistung an der Antenne.

Die Belastung durch unsere Funkgeräte ist ebenfalls vernachlässigbar – ein digitales Handfunkgerät strahlt mit maximal 1 Watt, ein analoges Handfunkgerät konnte auf 6 Watt, ein analoges Fahrzeugfunkgerät sogar bis auf 10 Watt eingestellt werden. Die Digitalfunkantenne an unserem Schlauchturm (Richtantenne an der Westseite auf ca. 10 Metern Höhe) hat laut unserer Betriebsgenehmigung eine Sendeleistung von 120 Milliwatt (genutzt werden davon rund 25 Milliwatt) und ist darüber hinaus nur wenige Minuten pro Tag im Sendebetrieb.
Im Juni 2014 wurde der Funkpegel am nächsten bewohnten Gebäude in Hauptstrahlrichtung der Antenne mit < -50 dBm im Außenbereich in Kopfhöhe gemessen, das entspricht einer Hochfrequenzleistung von weniger als einem Hundertstel Mikrowatt. Die Pegel außerhalb der Hauptstrahlrichtung liegen weit unter diesem Wert (< -65 dBm). Hierbei wurde jeweils die Strahlung gemessen, die direkt von unserer Antenne abgestrahlt wird.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie aus erster Hand vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren.

Wer bezahlt das alles?

Die Kosten für den Aufbau des Digitalfunknetzes in Bayern werden vom Freistaat Bayern und vom Bund getragen. Dazu gehört auch die Förderung der Anschaffung von Neugeräten durch die Organisationen. Die Betriebskostenvereinbarung sieht vor, dass die Kommunen sich jährlich mit drei Millionen Euro an den Kosten des Freistaats Bayern beteiligen. Dies entspricht einem durchschnittlichen Finanzierungsanteil von zirka 25 Cent pro Einwohner und Jahr. Daneben stellen sie mietfrei Antennenstandorte zur Verfügung.

Die Kommune als Träger der Feuerwehr ist zunächst für die Anschaffung von Digitalfunkgeräten verantwortlich. Diese Anschaffung wird im Rahmen eines Förderprogramms von Freistatt Bayern gefördert

Genaue Zahlen zur Finanzierung finden sie auf der Infoseite des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren

Aktueller Stand im Landkreis Augsburg

Der Probebetrieb des Digitalfunk im Landkreis Augsburg startet am 16. Juli. Sobald es etwas Neues gibt, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren.

  • Mai 2013 – Errichtung des Digitalfunkmastes an der B17
    Der neue Mast mit einer Höhe von 50m wurde an der Anschlusstelle Bobingen/Königsbrunn Süd neben der B17 errichtet. Er soll ein Gebiet von bis zu 10km Radius um den Masten versorgen. (Näheres dazu auf facebook)
  • November 2013 – Planung der Festfunkstelle abgeschlossen
    Die Planung der Festfunkstelle „Feuerwehrhaus Königsbrunn“ ist abgeschlossen und der Antrag auf die Genehmigung durch die zuständige Stelle wurde eingereicht. Die Feuerwehr Königsbrunn wird voraussichtlich 3 digitale Festfunkgeräte bekommen, die sich über eine Richtantenne direkt mit dem Funkmasten an der B17 verbinden. Die Kommunkation mit der Integrierten Leitstelle Augsburg und der Einsatzstelle erfolgt dann auch über das Digitalfunknetz – abhängig von der Genehmigung möglicherweise sogar in einer jeweils eigenen Gruppe (vergleichbar mit einem eigenen Kanal). Das dritte Funkgerät wird zur Zusammenarbeit und Kommunikation mit anderen Einheiten verwendet werden. Die Genehmigung wird voraussichtlich Anfang 2014 erteilt werden, Mitte 2014 können dann die ersten Endgeräte beschafft und unsere Zentrale umgebaut werden.
  • November 2013 – Ausschreibung für Endgeräte veröffentlicht
    Die Ausschreibung zur landkreisweiten Beschaffung der Endgeräte wurde nun von der zuständigen Projektgruppe veröffentlicht. Der Gewinner dieser Ausschreibung erhält den Zuschlag für die Ausstattung des gesamten Landkreises Ausgburg mit digitaler Funktechnik. Das Ergebnis wird Anfang 2014 erwartet.
  • November 2013 – Digitalfunkmast erhält Systemtechnik
    Aktuell wird „unser“ Digitalfunkmast an der B17 mit der nötigen Systemtechnik ausgestattet. Der Probebetrieb beginnt im Juni 2014 mit den Messungen des Netzbetreibers. Ab September 2014 startet der erweiterte Probebetrieb, in den auch alle eilnehmenden Organisationen eingebunden sind. Auch wir werden dann die Funkabdeckung in unserem Einsatzbereich prüfen, um eventuelle Störungen und Probleme rechtzeitig beheben lassen zu können.
  • März 2014 – Ergebnis der Endgeräteausschreibung steht fest
    Der Zuschlag für die Digitalfunkgeräte ging Mitte März an die Firma SELECTRIC Digitalfunksysteme Bayern GmbH. Wir bekommen somit im Netzabschnitt Schwaben-Nord einheitlich Endgeräte des Herstellers SEPURA. Zum Startschuss für unsere Festfunkstelle steht somit nur noch die Betriebsgenehmigung aus, vermutlich erhalten wir diese im Mai, alle technischen Parameter sind bereits durch die zuständige Stelle abgesegnet.
    Mitte des Jahres werden dann die ersten Handfunkgeräte zur Ausbildung beschafft – die Umrüstung der Fahrzeuge erfolgt dann nach Abschluss des Probebetriebs Anfang 2015.
  • April 2014 – Betriebsgenehmigung der Festfunkstelle
    Unsere Festfunkstelle wurde inzwischen durch die zuständigen Stellen genehmigt – dem Aufbau der Antennenanlage steht nun nichts mehr im Weg. In den nächsten Wochen wird nun die Antenne am Schlauchturm installiert und der Technikschrank in der Zentrale aufgerüstet. Die analoge Funktechnik wird uns jedoch noch eine zeitlang begleiten – solange das digitale Netz noch nicht voll aufgebaut und zuverlässig funktionsfähig ist, wird die alte Technik verwendet.
    Eine Beschaffung der ersten Endgeräte ist laut der Vertriebsfirma bereits Anfang Mai möglich. Außerdem wurde bei den ersten Messungen durch die Projektgruppe bereits festgestellt, dass im Landkreis Augsburg eine sehr gute Funkabdeckung erreicht wurde – genauere Aussagen für die Stadt Königsbrunn ergeben sich dann, wenn wir unsere eigenen Messungen im Stadtgebiet durchführen können. Das Netz steht also bereits und wartet nur darauf, genutzt zu werden.
  • Ende April 2014 – Antenneninstallation fertiggestellt
    Unsere Antenne am Schlauchturm ist inzwischen fertig installiert und eingemessen. Im Vergleich zur Planung hat der gemessene Pegelwert eine Abweichung von weniger als 3% – die Antenne musste nur um wenige Grad neu ausgerichtet werden.
    Erfreulicherweise ist die Netzabdeckung im Außenbereich an unserem Standort so gut, dass wir eine höhere Dämpfung einsetzen können – das reduziert die Sendeleistung an der Antenne auf weniger als 25 mW (der Antennengewinn ist hierbei bereits berücksichtigt) – zum Vergleich: ein heutiges Smartphone strahlt mit bis zu 2 Watt, das entspricht dem Faktor 80. Eine zusätzliche Belastung durch die neue Antenne kann also ausgeschlossen werden, zumal der Abstand zum nächsten Wohnhaus in Hauptstrahlrichtung mehr als 120m beträgt (die dort erreichte HF-Leistung im Außenbereich wurde im Juli 2014 mit weniger als -50dBm gemessen).
    Übrigens: ein Digitalfunkmast wie der an der B17 strahlt mit knapp 25 Watt – zum Vergleich: allein die Radio-Sendeanlage auf dem Hotelturm Augsburg hat eine Gesamtsendeleistung von mehr als 25.000 Watt.
  • Juni 2014 – Erste Endgeräte eingetroffen
    Die ersten Handfunkgeräte wurden geliefert und sind bereits mit den Sicherheitskarten bestückt. Nach der Freischaltung im Netzmanagement durch die zuständigen Stellen sind die Geräte dann bereits voll nutzbar. Wir haben zum Start vorerst sieben Geräte in unterschiedlichen Ausführungen angeschafft, um verschiedene Szenarien durchzuspielen. In den Juli-Übungen werden dann die ersten Tests unter anderem zur Bedienung, zum Handling, zum Einsatz unter Atemschutz und Reichweitentests durchgeführt. Außerdem werden wir einige sensible Objekte wie unser Kino und große Industriebetriebe auf ihre Netzabdeckung überprüfen.
  • Juli 2014 – Festfunkstelle einsatzbereit
    Inzwischen sind alle Installationsarbeiten in der Zentrale fertiggestellt und die Festfunkstelle ist nach den abschließenden Pegelmessungen nun einsatzbereit. Der offizielle Inbetriebnahmetermin ist der 8. August 2014 – an diesem Tag werden sich die drei installierten Endgeräte das erste Mal ins Digitalfunknetz einbuchen und sind dann voll einsatzbereit.
    Die Besprechung erfolgt über das bestehende und bewährte System. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, spezielle Sprechstellen über das Netzwerk anzuschließen und somit beispielsweise im Unterrichtsraum ein abgesetztes Lagezentrum einzurichten. Über das Netzwerk ist auch eine Kontrolle und Bedienung der Funkgeräte möglich, das eröffnet weitreichende Möglichkeiten, den Digitalfunk in unser bestehendes EDV- und Alarmierungssystem einzubinden. In Eigenleistung wird in der nächsten Zeit nun eine Software entwickelt, die die einfache und komfortable Bedienung der Funkgeräte für das Personal in der Zentrale über einen Touchscreen ermöglicht und die durch den Digitalfunk zur Verfügung stehenden Datendienste (beispielsweise Kurznachrichtenübertragung, GPS-Ortung, Fahrzeugstatus) nutzen kann.
  • Dezember 2014
    Der erweiterte Probebetrieb in unserem ist abgeschlossen und fast alle Tests wurden erfolgreich durchgeführt. Für den Übergang in den eigentlichen Wirkbetrieb fehlt nun nur noch eine entsprechend ausgerüstete Leitstelle. Laut Projektgruppe soll die für uns zuständige Integrierte Leitstelle Augsburg schon Anfang 2015 soweit fertiggestellt sein, dass ein erster Testbetrieb zunächst nur mit der Berufsfeuerwehr Augsburg möglich sein wird. Mit den dadurch gewonnen Erkenntnissen können dann die „Kinderkrankheiten“ leichter ausgemerzt werden. Mitte 2015 sollen dann die freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Augsburg folgen.
    Für uns heißt das: weiter Testen, Konzepte erarbeiten und beobachten, wie die Berufsfeuerwehr mit der neuen Technik zurechtkommt
  • Mai 2015
    Die Integrierte Leitstelle Augsburg ist nun, was die Integration des Digitalfunks angeht, fertiggestellt und die Berufsfeuerwehr Augsburg hat den Wirkbetrieb begonnen. Bereits in den ersten Tagen wurden einige Probleme festgestellt, die jedoch durch die kurzen Dienstwege größtenteils schnell gelöst werden konnten. Es bleibt weiter spannend…
  • Juli 2015 – Startschuss für den Digitalfunk im Landkreis Augsburg 
    Ab 1. Juli 2015 funken alle Feuerwehren im Landkreis Augsburg fast nur noch digital. Die größten Probleme sind inzwischen behoben, einige kleinere Schwierigkeiten werden wahrscheinlich mit dem nächsten Software-Update aus der Welt geschafft. Der alte Analogfunk bleibt weiterhin voll funktionsfähig und wird als Rückfallebene weiter vorgehalten.
    Auch unsere Zentrale ist inzwischen softwaretechnisch aufgerüstet worden, die Sprechstellen sind fertiggestellt und voll einsatzbereit.
    Im Lauf des Juli werden die verbleibenden Königsbrunner Fahrzeuge mit der neuen Technik ausgerüstet – die Erfahrungen der anderen Feuerwehren, die bereits umgerüstet haben, sind uns eine wertvolle Hilfestellung für die Konzeption unserer Funklösung gewesen.

Alarmierung der Feuerwehr Königsbrunn

Die Feuerwehr Königsbrunn wird zur Zeit noch über den analogen BOS-Funk alarmiert. Zukünftig wird die Alarmierung auf den neuen digitalen BOS-Funk umgestellt.

Als Alarmierungswege stehen uns sowohl die stille Alarmierung über Funkmeldeempfänger als auch eine Alarmierung über die drei im Stadtgebiet verteilten Sirenen zur Verfügung.
Zusätzlich haben wir ein eigenes SMS-Alarmierungssystem entwickelt, um die Führungskräfte sofort mit dem Alarmierungstext informieren zu können.

Die Feuerwehr Königsbrunn wird zur Zeit noch über den analogen BOS-Funk alarmiert. Zukünftig wird die Alarmierung auf den neuen digitalen BOS-Funk umgestellt (lesen Sie hierzu den Artikel „Digitalfunk hilft helfen„).

Als Alarmierungswege stehen uns sowohl die stille Alarmierung über Funkmeldeempfänger (FME) als auch eine Alarmierung über die drei im Stadtgebiet verteilten Sirenen zur Verfügung.
Zusätzlich haben wir ein eigenes SMS-Alarmierungssystem entwickelt, um die Führungskräfte sofort mit dem Alarmierungstext informieren zu können. Damit lassen sich Missverständnisse durch Störungen bei der Alarmierung über Funk und Verzögerungen bei der Informationsübermittlung verhindern.

FME-Schleifen

Bei einer Alarmierung werden im Normalfall nicht alle Einsatzkräfte alarmiert. Vielmehr ist die Mannschaft auf sogenannte Schleifen aufgeteilt. Je nach Einsatzlage wird von der Leitstelle eine oder auch mehrere Schleifen über 5-Tonfolgen alarmiert. Die Funkmeldeempfänger reagieren jeweils auf unterschiedliche Schleifen.

Die Mannschaft der Feuerwehr Königsbrunn ist nach folgendem System aufgeteilt:

  • „Königsbrunn Klein“
    Diese Schleife ist nur fünfmal (die beiden Kommandanten und 3 Zugführer) vergeben. Sie dient als „Hausmeisterschleife“, also für nicht eilige Einsätze, bei der zuerst eine Erkundung erfolgt und dann über das weitere Vorgehen entschieden wird.
  • „Königsbrunn 1“ und „Königsbrunn 2“
    Dies sind die beiden „großen“ Schleifen mit jeweils ca. 50 Mann Personal. Viele Führungskräfte und einige untertags verfügbare Mitglieder haben auch beide Schleifen programmiert. Wird aufgrund des Alarmstichworts (z.B. Brand mit Menschenrettung oder Verkehrsunfall auf der B17) viel bzw. mehr Personal benötigt, werden von der Leitstelle beide Schleifen alarmiert, ansonsten eine der beiden Schleifen im wöchentlichen Wechsel.
  • „Königsbrunn 3“
    Der Kleinalarmschleife sind ca. 20 Mann Personal zugewiesen. Sie wird ausgelöst, wenn für einen Einsatz nur wenig Personal gebraucht wird, der Einsatz aber trotzdem eilig ist (z.B. eilige Wohnungsöffnung).

Auf einem Funkmeldeempfänger ist immer eine der beiden großen Schleifen programmiert, zusätzlich kommt ggf. die zweite große Schleife oder die Kleinalarmschleife hinzu.

Funkweckerschleife „Königsbrunn 1“
Swissphone Quattro XLS+

Funkweckerschleife „Königsbrunn 2“
Swissphone Quattro XLS+

Sirenenalarmierung

Die drei Sirenen im Stadtgebiet Königsbrunn werden bei größeren Einsatzlagen von der Leitstelle zusätzlich zu den Funkmeldeempfängern ausgelöst. Außerdem sind sie an einigen Samstagen um ca. 11:30 Uhr zur Probealarmierung zu hören (die genauen Termine finden Sie im Terminplan).
Die Sirenen können auch zur Alarmierung der Zivilbevölkerung im Katastrophenfall genutzt werden. Zu diesem Zweck können sie verschiedene Tonfolgen erzeugen. Neben dem Alarm für die Feuerwehr (3-maliger Heulton) sind noch die Tonfolgen „Zivilschutzwarnung – Rundfunkgeräte einschalten“ (1 Minute auf- und abschwellender Heulton) sowie „Entwarnung“ (1 Minute Dauerton) in Verwendung. Die Auslösung der Alarmsignale erfolgt durch die Integrierte Leitstelle Augsburg oder die Katastrophenschutzbehörde des Landkreises Augsburg.

Weitere Informationen dazu finden Sie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Die Stadt Augsburg hat einen Info-Flyer zum Sirenenwarnsystem erstellt. Die darin enthaltenen Informationen gelten auch für den Landkreis Augsburg.

Warnsystem im Stadtgebiet Augsburg anzeigen – PDF-Datei herunterladen

Sirenenalarmierung „Feuerwehr“
Motorsirene Typ E57 (Eichenplatz)

Hilfsfrist

Die Hilfsfrist ist in Bayern gesetzlich vorgeschrieben – innerhalb von 10 Minuten nach dem Notruf bei der Rettungsleitstelle muss ein Fahrzeug der Feuerwehr am Einsatzort eingetroffen sein. Wir sind in Königsbrunn in der glücklichen Lage, diese Hilfsfrist auch an den Rändern unseres Einsatzgebiets einhalten zu können.

2012 betrug die Ausrückezeit – d.h. die Zeit von der Alarmierung bis zum Ausrücken des ersten Fahrzeugs – im Durchschnitt ca. 4 Minuten. Untertags kann diese Zeit trotz der Verstärkung durch den Betriebshof höher sein, da auch wir von dem Problem der reduzierten Tagesalarmstärke betroffen sind.
Es ist daher sehr wichtig, dass die Einsatzkräfte von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden (was übrigens im Artikel 9 des Bayerischen Feuerwehrgesetz verankert ist). Der dadurch entstandene Ausfall wird von der Stadt Königsbrunn auf Antrag erstattet.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie vom Kommandanten ( email hidden; JavaScript is required ).

Böswillige Alarmierung

Leider erleben wir immer öfter, dass die Feuerwehr – oder auch andere Hilfsorganisationen – „zum Spaß“ alarmiert werden. Davon abgesehen, dass dadurch für den Ernstfall benötigte Einsatzmittel sinnlos gebunden werden, ist eine Alarmfahrt immer mit einem erhöhten Unfallrisiko für die Einsatzkräfte verbunden.

Die (mutwillig) böswillige Alarmierung der Feuerwehr wird laut der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz der Stadt Königsbrunn pauschal mit 1.300 € verrechnet. Dies gilt auch für grob fahrlässig verursachte Alarmierungen. Darüber hinaus wird dieses Vergehen am Allgemeinen strafrechtlich verfolgt (siehe §145 StGB).

Brandmeldeanlagen

Große Industriebetriebe und öffentliche Gebäude sind mit einer automatischen Brandmeldeanlage ausgestattet, die teilweise auch mit einer automatischen Löschanlage verbunden sein kann. Dadurch können Entstehungsbrände in einem sehr frühen Stadium auch dann erkannt werden, wenn gerade niemand vor Ort ist. Große Sachschäden oder sogar Personenschäden können so durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr wirkungsvoll verhindert werden.

Die Brandmeldeanlagen verfügen über mehrere, mit einer zentralen Steuerung verbundenen, automatische Brandmelder (Rauchmelder, Hitzemelder, spezielle Meldesensoren) und sogenannte Druckknopfmelder für die manuelle Auslösung. Die Steuerung wiederum ist direkt über das Telefonnetz mit der Integrierten Leitstelle verbunden. Bei einem Alarm oder einer Störung wird somit ohne Umwege sofort die Leitstelle informiert und kann die Alarmierung der Feuerwehr einleiten.

Freie Fahrt für Ihre Feuerwehr

Helfen Sie mit, Leben zu retten!

Durch rechtswidriges Parken werden Einsatzfahrzeuge auf der Alarmfahrt behindert. Dadurch geht wertvolle Zeit für die Rettung von Menschenleben verloren. Auch das richtige Verhalten der Autofahrer bei herannahendem Blaulicht ist sowohl für die Sicherheit aller, als auch für ein möglichst schnelles Erreichen der Einsatzstelle wichtig.

Parken Sie nie:

  • in Feuerwehranfahrtszonen
  • in und vor Feuerwehrzufahrten (siehe dazu den Artikel „Feuerwehrzufahrten„)
  • an Engstellen und Straßeneinmündungen

Achten Sie bitte stets darauf, dass die Durchfahrt für Großfahrzeuge der Feuerwehr gewährleistet ist. Als Mindestwert gilt eine Durchfahrtsbreite von 3 Metern. Beachten Sie auch die Länge unserer Fahrzeuge und den damit verbundenen erhöhten Platzbedarf in Kurven.

feuerwehrzufahrt

Hier hat die Drehleiter keine Chance auf ein Durchkommen

 


Verhalten bei Blaulicht und Martinshorn

Mindestens genauso wichtig wie das richtige Parken ist für uns das richtige Verhalten der Autofahrer, wenn wir uns bei einer Einsatzfahrt mit Blaulicht und Einsatzhorn (Sondersignal) nähern.
Grundsätzlich gilt: Bewahren Sie Ruhe – Sie helfen uns am meisten, wenn Sie sich zunächst einen kurzen Überblick über die Verkehrssituation verschaffen und dann entsprechend reagieren. Plötzliches Bremsen oder unvorhergesehene Fahrmanöver gefährden nicht nur Sie, sondern auch die Einsatzkräfte.

Unsere konkreten Tipps:

Wenn Sie Fahrzeuge mit Sondersignalen hören oder sehen…

  • versuchen Sie herauszufinden, aus welcher Richtung die Einsatzfahrzeuge kommen
  • setzen Sie den Blinker, um den Verkehrsteilnehmern und Rettungsfahrzeugen mitzuteilen, zu welcher Seite Sie ausweichen möchten
  • verringern Sie gegebenenfalls die Geschwindigkeit
  • halten Sie im Zweifelsfall an, aber richten Sie Ihr Fahrzeug möglichst parallel zur Fahrtrichtung aus, damit nicht das Heck Ihres Fahrzeugs in die Rettungsgasse hineinragt
  • halten Sie ausreichend Abstand zu Ihrem Vordermann
  • lassen Sie, wenn möglich, die Standspur frei
  • achten Sie vor der Weiterfahrt darauf, ob noch weitere Einsatzfahrzeuge folgen

§35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

Rettungsgasse

Vor allem auf Autobahnen oder ähnlich ausgebauten Bundesstraßen ist es unbedingt nötig, frühzeitig eine Rettungsgasse zu bilden. Wenn der Verkehr erst einmal zum Stehen gekommen ist, ist es nicht mehr möglich genügend Platz zum Ausweichen zu finden.

Die Rettungsgasse ist in Deutschland gesetzlich geregelt (§11 Abs. 2 StVO, siehe unten) und wurde bereits 1982 eingeführt. Die Nichtbeachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar – bei schwerwiegenden Behinderungen droht unter Umständen auch eine strafrechtliche Verfolgung. Vor allem aber wird die Arbeit der Rettungskräfte behindert, die verlorene Zeit im Stau kann möglicherweise über Leben und Tod entscheiden.

Unsere Tips zum richtigen Verhalten in einem Stau:

  • bilden Sie möglichst frühzeitig eine Rettungsgasse
  • halten Sie genügend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, um nötigenfalls noch rangieren zu können
  • halten Sie den Bereich um den eigentlichen Unfall großräumig frei, um die Anfahrt und die Aufstellung von Rettungsfahrzeugen zu gewährleisten
  • halten Sie die Auf- und Einfahrten frei – fahren Sie dort möglichst weit rechts

§11 Besondere Verkehrslagen

(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und  Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.

Weiterführende Links zum Thema Rettungsgasse:

„Rettungsgasse rettet Leben“ – Infoseite des ADAC

„Lassen Sie uns Leben retten“ – Infoseite des Landesfeuerwehrverband Bayern

„Rettungsgasse hilft Leben retten“ – Infoseite des Innenministeriums Bayern

 

PDFInfoflyer des ADAC zur Rettungsgasse anzeigen – PDF-Datei herunterladen

 

Wussten Sie?

Verkehrsteilnehmer werden haftbar gemacht, wenn wegen ihres regelwidrigen Parkens die Feuerwehr den Einsatzort zu spät erreicht und Personen zu Schaden kommen. Auch für regelwidriges Verhalten in einer Rettungsgasse sind Bußgelder vorgesehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Auf dem Weg zum Feuerwehrhaus

Liebe Königsbrunner Bürgerinnen und Bürger,

die über 100 ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und -männer werden pro Jahr ca. 250 mal per sog. „stiller Alarmierung“ über tragbare Funkmeldeempfänger oder – in Ausnahmefällen – zusätzlich über die 3 Sirenen im Stadtgebiet alarmiert.

Dann heißt es:

„Unsere Freizeit für die Sicherheit der Bürger, auf zum Einsatz ins Feuerwehrgerätehaus, und zwar möglichst zügig“

Fast immer zählt hier jede Minute.

Da viele Feuerwehrangehörige nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zum Feuerwehrgerätehaus wohnen, kommen die meisten mit ihrem Privat-PKW zum Gerätehaus. Hierbei ist gerade bei Bränden, Menschenrettungen oder Verkehrsunfällen mit eingeklemmten Personen, also wenn es darum geht Leben zu retten, besondere Eile geboten.

Allen Angehörigen der Feuerwehr stehen in diesem Fall auch die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu.

Das heißt sie dürfen ganz offiziell unter gebührender Berücksichtigung von Sicherheit und Ordnung von den Regeln der StVO abweichen.

Also auch geringfügig die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten oder ggf. vorsichtig überholen etc.

Aus der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO):

§35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

[…]

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

 

Jedoch ist dieser Umstand für die anderen Verkehrsteilnehmer sehr oft nicht ersichtlich.

 

Daher nutzen vielen Feuerwehrangehörige auf der Fahrt von der Privatwohnung oder vom Arbeitsplatz zum Feuerwehrhaus einen so genannten Dachaufsetzer auf ihrem Fahrzeugdach. Dieser Dachaufsetzer mit der Aufschrift „Feuerwehr im Einsatz“ ist die einzige gesetzlich erlaubte Möglichkeit den anderen Verkehrsteilnehmern zu zeigen, dass hier ein Angehöriger der Feuerwehr zu einem dringenden Einsatz unterwegs ist.

Sollten Sie deshalb einen etwas schneller fahrenden PKW in Königsbrunn oder auch in einer Nachbargemeinde wahrnehmen, der einen Feuerwehr-Dachaufsetzer hat, gewähren Sie ihm bitte Vorrang.

Bitte bedenken Sie immer:

Vielleicht sind Sie es das nächste Mal, der in seiner brennenden Wohnung schnelle Hilfe braucht oder dessen Leben und/oder Hab und Gut durch einen anderen Umstand akut gefährdet ist .

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, damit wir unsere wichtige Aufgabe weiterhin möglichst zügig erfüllen können.

Helmut Peischl

1. Kommandant
Feuerwehr Stadt Königsbrunn

mit den über 100 aktiven Königsbrunner Feuerwehrmännern und -frauen. DANKE !

Feuerwehrzufahrten

Die Suche nach der günstigsten Feuerwehrzufahrt kann im Ernstfall wichtige Zeit kosten, darum sind Rettungswege in vielen Fällen durch Beschilderung ausgewiesen.

Doch sollten Sie insbesondere die beschilderten Feuerwehrzufahrten unbedingt beachten, damit Einsatzkräfte der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes weder bei der Anfahrt noch während des Einsatzes behindert werden. Sie können mithelfen!

Denken Sie daran, diese Hilfe könnten auch Sie einmal benötigen!

Die Suche nach der günstigsten Feuerwehrzufahrt kann im Ernstfall wichtige Zeit kosten, darum sind Rettungswege in vielen Fällen durch Beschilderung ausgewiesen.

Doch sollten Sie insbesondere die beschilderten Feuerwehrzufahrten unbedingt beachten, damit Einsatzkräfte der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes weder bei der Anfahrt noch während des Einsatzes behindert werden. Sie können mithelfen!

Denken Sie daran, diese Hilfe könnten auch Sie einmal benötigen!

Feuerwehrzufahrten sind befestigte Flächen auf den Privatgrundstücken, die mit den öffentlichen Verkehrsflächen direkt in Verbindung stehen. Sie können auch überbaut sein (Durchfahrten) und dienen zum Erreichen von Aufstell- und Bewegungsflächen nach DlN 14090 mit Feuerwehrfahrzeugen.

Zuwiderhandlungen werden im Stadtgebiet Königsbrunn künftig im Rahmen der Überwachung des „Ruhenden Verkehrs“ durch die kommunale Verkehrsüberwachung geahndet!

Die Feuerwehrzufahrten sind durch ein Hinweisschild (DlN 4066) gekennzeichnet. Es ist rechteckig, hat einen roten Rand, trägt auf weißem Grund in schwarzer Schrift die Aufschrift „Feuerwehrzufahrt“ und trägt unten rechts den Namen der Stadt. Auf Grundlage die­ser Kennzeichen ist das Halten oder Parken vor oder in Feuerwehr­zufahrten unzulässig. Eine Zuwiderhandlung kann somit auf der öffentlichen Verkehrsfläche nach § 49 Abs. 1 Nr. 12 Straßenverkehrsordnung oder auf dem Privatgrundstück nach Art. 38 Abs. 4 Landesstraf- und Verordnungsgesetz i.V.m. § 22 Abs. 1 Verordnung über die Verhütung von Bränden als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.