Freie Fahrt für Ihre Feuerwehr!
Hier hat die Drehleiter keine Chance auf ein Durchkommen!
Helfen Sie mit, Leben zu retten!
Durch rechtswidriges Parken werden Einsatzfahrzeuge auf der Alarmfahrt behindert. Dadurch geht wertvolle Zeit für die Rettung von Menschenleben verloren.
Deshalb parken Sie nie:
- in Feuerwehranfahrtszonen
- in und vor Feuerwehrzufahrten (siehe dazu den Artikel "Feuerwehrzufahrten")
- an Engstellen und Straßeneinmündungen
Achten Sie bitte stets darauf, dass die Durchfahrt für Großfahrzeuge der Feuerwehr gewährleistet ist. Als Mindestwert gilt eine Durchfahrtsbreite von 3 Metern. Beachten Sie auch die Länge unserer Fahrzeuge und den damit verbundenen erhöhten Platzbedarf in Kurven.
Sehen Sie hier ein gutes und informatives Video der Berufsfeuerwehr Augsburg über die Problematik beim Parken und beim Platzschaffen für Feuerwehrfahrzeuge:
Verhalten bei Blaulicht und Martinshorn
Mindestens genauso wichtig wie das richtige Parken ist für uns das richtige Verhalten der Autofahrer, wenn wir uns bei einer Einsatzfahrt mit Blaulicht und Einsatzhorn (Sondersignal) nähern.
Grundsätzlich gilt: Bewahren Sie Ruhe - Sie helfen uns am meisten, wenn Sie sich zunächst einen kurzen Überblick über die Verkehrssituation verschaffen und dann entsprechend reagieren. Plötzliches Bremsen oder unvorhergesehene Fahrmanöver gefährden nicht nur Sie, sondern auch die Einsatzkräfte.
Unsere konkreten Tipps:
Wenn Sie Fahrzeuge mit Sondersignalen hören oder sehen...
- versuchen Sie herauszufinden, aus welcher Richtung die Einsatzfahrzeuge kommen
- setzen Sie den Blinker, um den Verkehrsteilnehmern und Rettungsfahrzeugen mitzuteilen, zu welcher Seite Sie ausweichen möchten
- verringern Sie gegebenenfalls die Geschwindigkeit
- halten Sie im Zweifelsfall an, aber richten Sie Ihr Fahrzeug möglichst parallel zur Fahrtrichtung aus, damit nicht das Heck Ihres Fahrzeugs in die Rettungsgasse hineinragt
- halten Sie ausreichend Abstand zu Ihrem Vordermann
- lassen Sie, wenn möglich, die Standspur frei
- achten Sie vor der Weiterfahrt darauf, ob noch weitere Einsatzfahrzeuge folgen
Rettungsgasse
Vor allem auf Autobahnen oder ähnlich ausgebauten Bundesstraßen ist es unbedingt nötig, frühzeitig eine Rettungsgasse zu bilden. Wenn der Verkehr erst einmal zum Stehen gekommen ist, ist es nicht mehr möglich genügend Platz zum Ausweichen zu finden.
Die Rettungsgasse ist in Deutschland gesetzlich geregelt (§11 Abs. 2 StVO, siehe unten) und wurde bereits 1982 eingeführt. Die Nichtbeachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar - bei schwerwiegenden Behinderungen droht unter Umständen auch eine strafrechtliche Verfolgung. Vor allem aber wird die Arbeit der Rettungskräfte behindert, die verlorene Zeit im Stau kann möglicherweise über Leben und Tod entscheiden.
Unsere Tips zum richtigen Verhalten in einem Stau:
- bilden Sie möglichst frühzeitig eine Rettungsgasse
- halten Sie genügend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, um nötigenfalls noch rangieren zu können
- halten Sie den Bereich um den eigentlichen Unfall großräumig frei, um die Anfahrt und die Aufstellung von Rettungsfahrzeugen zu gewährleisten
- halten Sie die Auf- und Einfahrten frei - fahren Sie dort möglichst weit rechts
Das folgende Video zeigt die neue österreichische Verordnung, die gleiche Vorgehensweise gilt auch hier in Deutschland.
Weiterführende Links zum Thema Rettungsgasse:
"Rettungsgasse rettet Leben" - Infoseite des ADAC
"Lassen Sie uns Leben retten" - Infoseite des Landesfeuerwehrverband Bayern
"Rettungsgasse hilft Leben retten" - Infoseite des Innenministeriums Bayern
Infoflyer des ADAC zur Rettungsgasse anzeigen - PDF-Datei herunterladen
Und so sieht die perfekte Rettungsgasse aus:
Wussten Sie?
Verkehrsteilnehmer werden haftbar gemacht, wenn wegen ihres regelwidrigen Parkens die Feuerwehr den Einsatzort zu spät erreicht und Personen zu Schaden kommen. Auch für regelwidriges Verhalten in einer Rettungsgasse sind Bußgelder vorgesehen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!